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Feuerstättenbescheid

19.04.2024 19:49 Uhrvon Jürgen Schurzmann

 

Während der Feuerstättenschau prüft der Bezirksschornsteinfegermeister die Betriebs- und Brandsicherheit aller Anlagen im Haus. Dies wird künftig im zeitlichen Abstand von 3 bis 4 Jahren der Fall sein. Der Feuerstättenbescheid gibt den Eigentümern eine Übersicht über die anfallenden Schornsteinfegerarbeiten und den Zeitraum wo diese zu erledigen sind und damit die Möglichkeit, ab dem Jahr 2013 grundsätzlich für die vorgeschriebenen Arbeiten einen Schornsteinfegerbetrieb ihrer Wahl zu beauftragen.

2. Was steht im Feuerstättenbescheid?

In der Regel enthält der Bescheid folgende Informationen:

    • Auflistung der vorhandenen Feuerstätten und der zugehörigen Abgasanlagen
    • (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück)
    • die daran durchzuführenden Arbeiten
    • der Zeitraum, in dem sie erledigt werden müssen
    • die geltende Rechtsgrundlage (z.B. KÜO, 1. BImSchV).

 

Vereinfacht gesagt: Hier steht, was bis wann an Ihrer Feuerungsanlage erledigt werden muss.